blind
Verwertung immaterieller Werte
  • IP Office SchweizerEine Firma besitzt Schutzrechte auf Produkte, deren Produktion sie eingestellt hat. Statt diese nicht mehr benötigten Schutzrechte verfallen zu lassen, kann eine Lizenzierung oder der Verkauf dieser Schutzrechte angestrebt werden. Die Chancen sind in sofern gut, da der Schutzrechtsinhaber den potentiellen Käuferkreis bereits kennt. Weiterhin ist nach Firmen zu suchen, die diese Schutzrechte zur komplementären Erweiterung ihres eigenen Portfolios kaufen könnten.
  • Gewerbliche Schutzrechte bleiben bei der Durchführung eines Insolvenzverfahrens häufig unberücksichtigt. Wenn die Gefahr besteht, dass wertvolle Schutzrechte verfallen könnten, sollte zumindest eine Aufstellung der Termine zur Zahlung der Jahresgebühren erfolgen. Durch einen Patentrechtsexperten kann im Verlauf des Insolvenzverfahrens ein summarisches Gutachten erstellt werden, ob sich der Aufwand für eine aktive Patentverwertung lohnt.
  • Wissenschaftler, denen ein Patent von ihrem Arbeitgeber übertragen worden ist, haben verschiedene Optionen und können sich an Firmen wenden, die eine Patentverwertung anbieten. Dabei ist zu beachten, dass Patente aus dem wissenschaftlichen Bereich besonders wertvoll sein können. Die besten Ergebnisse werden erzielt, wenn der Erfinder bzw. Patentinhaber sich selbst aktiv in den Verwertungsprozess einbringt. Meist ist mit dem Patent noch umfangreiches Know-how gekoppelt, so dass dem Erfinder noch zusätzlich ein Beratervertrag angeboten wird. Einen maximalen Beratervertrag kann meist nur der Erfinder selbst aushandeln, wobei er sein ganzes Wissen und Können in die Waagschale legen muß.

Insbesondere Einzelpersonen sollten sich über die laufenden Patentkosten informieren.

Es gibt zwei Zeitfenster, in denen sich Patente besonders gut vermarkten lassen:

  1. Innerhalb eines Jahres wurde bereits das deutsche Patent erteilt, oder es liegt zumindest die "Erteilungsbereitschaft des DPMA" vor.
  2. Das Patent ist bereits in der PCT-Phase und wurde im Rahmen der Recherche als voraussichtlich erteilungsfähig bewertet.

Vor Ablauf der 12-Monatsfrist, der so genannten Prioritätsfrist, sollte auf jeden Fall eine PCT-Anmeldung erfolgen, denn auch wenn der Patentinhaber die dafür erforderliche Gebühr nicht zu zahlen beabsichtigt, hat er weitere 2 Monate Zeit gewonnen, um einen Lizenznehmer oder einen Käufer zu finden. Für Patente ohne diese weltweite Option wird deutlich weniger gezahlt.

>> zurück    

  Kanzlei     Immaterielle Werte     Links     Kontakt     Impressum